Persönlichkeitsbildung zielt darauf ab, junge Menschen in ihrer individuellen und gesellschaftlichen Entfaltung zu fördern: eine wechselseitige Entwicklung. Dabei werden Selbst- und Sozialbezug zueinander ins Verhältnis gesetzt. Das Ziel: urteilsfähige Schüler*innen.
Persönlichkeitsbildung lässt sich bildungstheoretisch als Relationierung verstehen. Dabei geht es einerseits darum, das Individuum in seinem Selbstbezug zu unterstützen, indem etwa Selbstwert und das Erleben von Selbstwirksamkeit gefördert werden, sodass sich Kinder und Jugendliche als Träger*innen von Menschenwürde begreifen. Das geschieht andererseits in Relation zu gesellschaftlichen Perspektiven, wobei es um die Förderung von Kooperations- und Konfliktfähigkeit geht, um sich als Mitglied einer demokratischen und den Menschenrechten verpflichteten Gesellschaft zu verstehen. Im Zentrum dabei steht die Urteilsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen – basierend auf Reflexionsvermögen, Diskurs- und Kritikfähigkeit sowie Perspektivübernahme.
Von Individuum über Gesellschaft zum Subjekt
Der Begriff der Persönlichkeitsbildung kann fälschlicherweise nahelegen, dass es hierbei um eine freie Entfaltung der eigenen Interessen eines jungen Menschen gehe: Entscheidend ist jedoch, dass in persönlichkeitsbildenden Prozessen individuelle und gesellschaftliche Perspektiven unmittelbar miteinander verwoben sind. In diesem Sinne kann auch von Subjektivierung beziehungsweise Subjektwerdung gesprochen werden – als Folge einer Auseinandersetzung des Individuums mit Welt und Gesellschaft. Schulische Angebote wirken also dann persönlichkeitsbildend, wenn sie Subjektvorstellungen und -positionen adressieren, Kinder und Jugendliche angeregt sind, diese einzunehmen, und sich dadurch schließlich als soziales, demokratisches und urteilsfähiges Subjekt ausdrücken und erleben. Entsprechend zentral ist die Möglichkeit zur Partizipation von Schüler*innen, da in der Teilhabe Individuum und Gesellschaft miteinander verknüpft sind.